AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von shop-solardok.at
Solardoktor Service GmbH, Untergaisbach 45, 4223 Wartberg ob der Aist, FN 522020b
I. Geltungsbereich: Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Solardoktor Service GmbH erklärt ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte.
II. Angebote: Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Annahme erfolgt nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung. Technische Änderungen der Geräte sind vorbehalten.
III. Preise: Die Preise gelten frei Haus bzw. laut Angebot, exklusive Verpackung, Verladung, Aufstellung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Bei mehr als zwei Monaten zwischen Angebot und Leistungsausführung werden Preise entsprechend den Änderungen bei Lohn- und Materialkosten angepasst.
IV. Zahlungen: Die Rechnungssumme ist, sofern nicht anders vereinbart, zu 100% im Voraus zu zahlen. Zahlungen gelten erst mit Eingang auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 10% p.a. fällig. Solardoktor Service GmbH kann höhere Bankzinsen verlangen. Im Falle des Verzugs kann die sofortige Zahlung der gesamten Forderung verlangt werden.
V. Lieferfrist: Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, ein Fixtermin wurde ausdrücklich vereinbart. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt befreien Solardoktor Service GmbH von der Lieferpflicht. Kunden tragen entstehende Mehrkosten bei Verzögerungen aus Gründen, die in ihrem Einflussbereich liegen.
VI. Erfüllungsort und Versandbedingungen: Erfüllungsort ist der Sitz von Solardoktor Service GmbH. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über.
VII. Eigentumsvorbehalt: Alle Waren bleiben Eigentum von Solardoktor Service GmbH bis zur vollständigen Bezahlung. Im Falle von Zahlungsverzug kann Solardoktor Service GmbH die Waren zurücknehmen. Der Kunde darf Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung nicht veräußern, verpfänden oder anderweitig verfügen.
VIII. Forderungsabtretung: Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns seine Forderungen gegenüber Dritten ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese von der Zession zu informieren.
IX. Mahn- & Inkassospesen: Der Kunde verpflichtet sich, im Verzugsfall Mahn-, Inkasso- und Klagskosten zu ersetzen. Bei selbstbetriebenem Mahnwesen sind pro Mahnung €11 und pro Halbjahr €4 für die Evidenzhaltung zu zahlen.
X. Zurückbehaltung: Bei gerechtfertigter Reklamation darf der Kunde nur einen angemessenen Teil des Bruttorechnungsbetrags zurückhalten, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
XI. Vertragsrücktritt: Solardoktor Service GmbH kann bei Annahmeverzug, Insolvenz oder Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts kann ein pauschalierter Schadenersatz oder der tatsächlich entstandene Schaden gefordert werden.
XII. Gewährleistung: Solardoktor Service GmbH gewährleistet die Mängelfreiheit gemäß den gesetzlichen Fristen. Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Nichtbeachtung von Anleitungen zurückzuführen sind, führen zum Verlust der Gewährleistung.
XIII. Schadenersatz: Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, außer bei Personenschäden oder Verbrauchergeschäften. Der Geschädigte hat das Vorliegen von Fahrlässigkeit zu beweisen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
XIV. Produkthaftung: Regressforderungen nach dem Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler liegt in unserer Sphäre und wurde grob fahrlässig verursacht.
XV. Rechtswahl, Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand ist das am Sitz von Solardoktor Service GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht.
XVI. Datenschutz: Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu.
XVII. Urheberrechte: Pläne, Skizzen und technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde erwirbt keine Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
XVIII. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel: Änderungen bedürfen der Schriftform. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.